Die Abgeschlossenheits- bescheinigung bescheinigt, dass ein Eigentum oder Teileigentum in sich abgeschlossen ist, also nicht mit anderem Eigentum verbunden.
Mehr dazu in Kürze.
Die Abgeschlossenheits- bescheinigung bescheinigt, dass ein Eigentum oder Teileigentum in sich abgeschlossen ist, also nicht mit anderem Eigentum verbunden.
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