Mit dem erfolgreichen Notartermin ist der Kauf einer Immobilie beurkundet. Trotzdem müssen sich Käufer und Verkäufer noch etwas gedulden, bis die Kaufpreiszahlung eingegangen ist und schließlich der Schlüssel übergeben werden kann.
Viele Verkäufer fragen sich, wann das Geld für die verkaufte Immobilie auf ihrem Konto eingeht. Oft vergeht noch etwas Zeit, bis das einritt. Warum eigentlich?
Eine wichtige Voraussetzung für die Geldzahlung der gekauften Immobilie ist die sogenannte Kaufpreisfälligkeit. Wann diese anfällt, bestimmt der Notar, nachdem verschiedene Ereignisse eingetreten sind.
Notwendige Schritte, bevor es zur Zahlung kommt
Zunächst muss die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden. Das wird in der Regel unmittelbar nach dem Beurkundungstermin vom Notar beantragt.
Ein weiterer notwendiger Verwaltungsakt ist das Löschen einer eventuell noch bestehenden Grundschuld. In der Regel ist auch dann noch eine Grundschuld eingetragen, wenn die verkaufte Immobilie vom Vorbesitzer bereits vollständig abgezahlt wurde. Die Löschung ist kein Problem. Diese wird bei der Beurkundung des Kaufvertrages mit beantragt.
In einigen Städten und Gemeinden kann darüber hinaus auch ein Vorkaufsrecht bestehen. Das bedeutet, es muss gewartet werden, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausüben möchte oder darauf verzichtet, das ist im Normalfall die Regel.
Bei Eigentumswohnungen kann die Zustimmung des Verwalters notwendig werden, was in der Regel eine reine Formsache ist.
Sind die genannten Voraussetzungen alle erfüllt und hat sich der Notar davon überzeugt, wird im nächsten Schritt die Kaufpreiszahlung fällig. Üblicherweise hat der Käufer dann 10 Tage Zeit, die Zahlung auszulösen. Etwaige alte Finanzierungen werden im gleichen Zeitraum abgelöst. Der Verkäufer muss den Zahlungseingang unmittelbar an den Notar melden, dann kann die Schlüsselübergabe erfolgen.
Kann der Zeitraum zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung verkürzt werden?
Gute Vorbereitung ist alles. Wir sorgen bereits in der Vermarktungsphase dafür, dass alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um den so genannten Eigentumsübergang möglichst klein zu halten und lange Wartezeiten zu vermeiden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.